Reglement zur Filmreinreichung

Reglement zur Filmreinreichung

default

Das Reglement zur Filmeinreichung bei DOK Leipzig können Sie im Folgenden auf dieser Seite lesen oder auch als PDF hier herunterladen:

Reglement Filmeinreichung bei DOK Leipzig 2024
pdf
1. Das Festival

1.1 Über DOK Leipzig

Das Internationale Leipziger Festival für Dokumentar- und Animationsfilm – kurz: DOK Leipzig – ist ein jährlich stattfindendes Festival für Dokumentar- und Animationsfilm.

Gesellschafterin des Festivals ist die Stadt Leipzig. Sie beauftragt die gemeinnützige Leipziger Dok-Filmwochen GmbH mit der Vorbereitung, Durchführung und Leitung des Festivals.

Die 67. Ausgabe findet vom 28. Oktober bis 3. November 2024 in Leipzig statt.

1.2 Wettbewerbe und Premierenregelung

Das Festivalprogramm besteht aus vier Wettbewerben und zwei Sektionen außer Konkurrenz, deren Filme jedoch auch für sektionsübergreifende Partnerpreise nominiert werden können.

  • Internationaler Wettbewerb Dokumentarfilm 
    (Dokumentarfilme aller Längen)
    Weltpremieren oder Internationale Premieren bevorzugt, Europäische Premieren vorausgesetzt. Für Kurzfilme bis zu 40 Minuten Laufzeit ist mindestens eine Deutsche Premiere vorausgesetzt, aber Vorzug wird Weltpremieren und Internationalen Premieren gegeben.
     
  • Internationaler Wettbewerb Animationsfilm 
    (Animationsfilme aller Längen)
    Mindestens eine Deutsche Premiere vorausgesetzt
     
  • Deutscher Wettbewerb Dokumentarfilm 
    (Dokumentarfilmen aller Längen, produziert in Deutschland)
    Weltpremieren vorausgesetzt
     
  • Publikumswettbewerb 
    (Lange Dokumentar- und Animationsfilme, die ein breites Publikum ansprechen)
    Mindestens Deutsche Premiere vorausgesetzt
     
  • Camera Lucida 
    (Dokumentar- und Animationsfilme aller Längen, eine Sektion außer Konkurrenz für Experimentelle und künstlerische Filme)
    Mindestens Deutsche Premiere vorausgesetzt
     
  • Panorama: Mittel- und Osteuropa (Außer Konkurrenz) 
    (Dokumentar- und Animationsfilme aller Längen mit einem Fokus auf Mittel- und Osteuropa, die auf anderen Festivals begeistert haben)
    Mindestens Deutsche Premiere vorausgesetzt

Änderungen am Premierenstatus des eingereichten Films müssen umgehend der Programmabteilung mitgeteilt werden. Diese können Auswirkungen auf den Auswahlstatus des Films haben.

 

1.3 Kids DOK

Kids DOK präsentiert Dokumentar- und Animationsfilme für Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen in altersgerechten Programmen aus Kurz- und Langfilmen.

Hier können Dokumentar- und Animationsfilme der Produktionsjahre 2023 und 2024 aller Längen eingereicht werden. Eine Premiere ist erwünscht, aber nicht erforderlich.

 

1.4 Jurys und Preise

Filme bis zu 40 Minuten Laufzeit qualifizieren sich für die Kurzfilmpreise, Filme ab 40 Minuten gelten als Langfilme.

 

1.4.1. Goldene und Silberne Tauben

Die fünfköpfige Jury vergibt im Internationalen Wettbewerb Dokumentarfilm je eine Goldene Taube für einen langen und einen kurzen Dokumentarfilm, sowie je eine Silberne Taube an eine Nachwuchsregiearbeit (maximal dritte Regiearbeit) für einen langen und einen kurzen Dokumentarfilm. Die Gewinnerfilme der Goldenen Tauben im Internationalen Wettbewerb Dokumentarfilm qualifizieren sich für die Nominierung bei den ACADEMY AWARDS®, vorausgesetzt sie erfüllen die Vorgaben der Academy.

Im Internationalen Wettbewerb Animationsfilm vergibt die dreiköpfige Jury je eine Goldene Taube für den langen und kurzen Animationsfilm. Der Gewinnerfilm der Goldenen Taube Kurzfilm qualifiziert sich für die Nominierung bei den ACADEMY AWARDS®, vorausgesetzt er erfüllt die Vorgaben der Academy.

Im Deutschen Wettbewerb Dokumentarfilm vergibt die dreiköpfige Jury je eine Goldene Taube für einen langen und einen kurzen Dokumentarfilm.

Eine fünfköpfige Jury, bestehend aus Juror*innen aus der Region, vergibt im Publikumswettbewerb eine Goldenen Taube an einen langen Dokumentar- oder Animationsfilm.

1.4.2 Partnerpreise

Einige Filme werden von der künstlerischen Leitung für sektionsübergreifende Partnerpreise nominiert. Die jeweiligen Jurys vergeben die Preise an die Regisseur*innen der Filme.

Mehr Informationen über die Partnerpreise finden Sie hier: Partnerpreise 2023

1.4.3 Auszahlung des Preisgeldes

Das Preisgeld (in EUR)  für Goldene Tauben,  Silberne Tauben und Partnerpreise wird direkt an die Regisseur*innen ausgezahlt.

 

1.5 Kommunikation der Festivalauswahl und Auszeichnungen

Die Produzent*innen und Verleihe der ausgewählten/ prämierten Filme verpflichten sich, in künftigem Werbematerial auf die Teilnahme an/ die Auszeichnung bei DOK Leipzig mittels Nutzung der offiziellen Laurel Leaves des Festivals hinzuweisen.

2. Filmeinreichung

2.1 Einreichfristen

Die Einreichung von Filmen für die 67. Ausgabe von DOK Leipzig ist vom 15.2.2024 bis zum 1.7.2024 möglich. Eine spätere Einreichung ist nicht möglich.

 

2.2 Vorgaben zur Einreichung

Eingereicht werden können Dokumentar- und Animationsfilme sowie animierte Dokumentarfilme und Hybridformen des dokumentarischen Erzählens. Fertiggestellte Filme aller Längen mit den Produktionsjahren 2023 oder 2024, die nicht vor dem 15. Oktober 2023 öffentlich aufgeführt wurden, sind zur Einreichung zugelassen.

Filme, die vor dem Ende der 67. Ausgabe von DOK Leipzig (3.11.2024) in Deutschland öffentlich rezipierbar waren, z.B. im Fernsehen, online oder durch einen regulären Kinostart, qualifizieren sich nicht.

 

2.3 Einreichvorgang

Das Einreichformular ist im Zeitraum des Einreichprozesses (15.2.–1.7.2024) auf www.dok-leipzig.de/mydok zu finden.

Eine gültige Filmeinreichung ist ausschließlich über dieses Formular möglich. Die Einreichung ist erst abgeschlossen, wenn die Einreichgebühr entrichtet wurde (Ausnahmen siehe Abschnitt 2.5).

DOK Leipzig akzeptiert die Einreichung eines Films nur, wenn die Einreichenden Inhaber*innen sämtlicher Nutzungsrechte am Film sind, die zur Einreichung und Verwendung des Films im Rahmen der Teilnahme an DOK Leipzig 2024 erforderlich sind (siehe Abschnitt 6), und sie diese Nutzungsrechte DOK Leipzig auch wirksam einräumen können.

Die Einreichenden garantieren, dass sie von den Inhaber*innen der Urheberrechte an allen im Film enthaltenen urheberrechtlich geschützten Materialien und an allen eingereichten Fotos, die sich auf den Film beziehen, die Freigabe für alle Zwecke erhalten haben, für die das Material verwendet werden soll, einschließlich der Filmvorführung, der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und der Aufnahme in den DOK Film Market. Mit der Einreichung des Films stellen die Einreichenden DOK Leipzig von der Haftung für jegliche Ansprüche Dritter in Bezug auf Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte sowie Residualansprüche oder ähnliche Ansprüche frei. Für die Klärung aller derartiger Ansprüche sind allein die Einreichenden verantwortlich.

 

2.4 Einreichgebühr

Für die Einreichung eines Films wird eine Einreichgebühr erhoben, sie ist mit dem Ausfüllen des Einreichformulars über die dort angebotenen Bezahlwege zu begleichen. Einreichungen, für welche keine Einreichgebühr bezahlt wurde, werden nicht bearbeitet.

Es gibt eine dreistufige Einreichgebühr:

Die Einreichgebühr für Kurzfilme (bis zu 40 Minuten) ist wie folgt gestaffelt: 
15.2.-31.3.2024: 35 € (inkl. 7% Mwst.)
1.4.-31.5.2024: 40 € (inkl. 7% Mwst.)
1.6.-1.7.2024: 45 € (inkl. 7% Mwst.)

Die Einreichgebühr für Langfilme (über 40 Minuten) ist wie folgt gestaffelt: 
15.2.-31.3.2024: 40 € (inkl. 7% Mwst.) 
1.4.-31.5.2024: 45 € (inkl. 7% Mwst.) 
1.6.-1.7.2024: 55 € (inkl. 7% Mwst.)

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Einreichgebühr in keinem Fall zurückerstattet werden kann. Dies gilt auch im Falle einer Mehrfacheinreichung, einer zurückgezogenen Einreichung und einer abgelehnten Einreichung.

 

2.5 Ermäßigung und Erlass der Einreichgebühr

 

2.5.1 Studierende

Filme, die im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums entstanden sind, können gegen eine ermäßigte Einreichgebühr in Höhe von 10 € eingereicht werden. Die Entscheidung über die Ermäßigung obliegt der Programmabteilung, ein Anspruch kann nicht geltend gemacht werden.

2.5.2 Produktionsländer

Es wird automatisch keine Einreichgebühr fällig, wenn der Film ausschließlich in Ländern produziert wurde, die in der folgenden Liste aufgeführt sind:

Afghanistan, Ägypten, Albanien, Angola, Argentinien, Armenien, Äthiopien, Bangladesch, Belize, Benin, Bhutan, Bolivien, Brasilien, Burkina Faso, Burundi, Chile, Demokratische Republik Kongo, Dominica, Dschibuti, Ecuador, El Salvador, Elfenbeinküste, Eritrea, Eswatini, Fidschi, Gambia, Ghana, Guatemala, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Haiti, Honduras, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Jamaika, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Kamerun, Kap Verde, Kasachstan, Kenia, Kirgisistan, Kiribati, Komoren, Kosovo, Kuba, Laos, Lesotho, Libanon, Liberia, Libyen, Madagaskar, Malawi, Mali, Marokko, Marshallinseln, Mauretanien, Mikronesien, Moldau, Mongolei, Mosambik, Myanmar, Namibia, Nauru, Nepal, Nicaragua, Niger, Nigeria, Nordkorea, Osttimor, Pakistan, Palästinensische Gebiete, Papua-Neuguinea, Paraguay, Philippinen, Republik Kongo, Ruanda, Salomonen, Sao Tome & Principe, Sambia, Samoa, Senegal, Sierra Leone, Simbabwe, Somalia, Sri Lanka, St. Vincent und die Grenadinen, Sudan, Südsudan, Syrien, Tadschikistan, Tansania, Togo, Tonga, Tschad, Tunesien, Tuvalu, Uganda, Ukraine, Usbekistan, Vanuatu, Venezuela, Vietnam, Zentralafrikanische Republik

Ko-Produktionen mit anderen Ländern, die nicht in der Liste aufgeführt sind, müssen die Einreichgebühr entrichten.

 

2.6 Screener zur Sichtung

Im Einreichformular muss ein passwortgeschützter Link (gültig bis Mitte November 2024) zur mehrfachen Sichtung des Films angegeben werden. Ohne funktionierenden Link kann der Film nicht für die Auswahl berücksichtigt werden.

Es muss sich dabei um einen Streaming-Link handeln, der keine Anmeldung gegen Bezahlung für das Sichten des Films erfordert.

 

2.7 Schnittfassungen

DOK Leipzig gestattet die Einreichung von Rohschnittfassungen (picture lock). Im Auswahlprozess wird nur die bei der Einreichung übermittelte Fassung des Films gesichtet. Im Einreichformular muss angegeben werden, welche Änderungen bis zur finalen Fassung zu erwarten sind.

 

2.8 Sprachfassungen und Untertitel

Für die Einreichung muss der jeweilige Film auf Deutsch oder Englisch vorliegen. Sollte es sich bei der Originalsprache des Films nicht um eine dieser beiden Sprachen handeln, muss der Film mit deutschen oder englischen Untertiteln zur Verfügung gestellt werden.

Für die Vorführung während des Festivals muss der Film mit englischen Untertiteln vorliegen. Das Festival erstellt keine deutschen Untertitel für die ausgewählten Filme. Die Filme werden in Originalsprache mit englischen Untertiteln gezeigt.

3. Festivalteilnahme

3.1 Auswahlverfahren

Über die Filmauswahl befindet die künstlerische Leitung zusammen mit der Auswahlkommission von DOK Leipzig. Filme können nicht für eine bestimmte Sektion eingereicht werden. Die Entscheidung über diese Zuordnung trifft die künstlerische Leitung des Festivals.

Die finalen Einladungen und Absagen werden spätestens Ende August per E-Mail von der Programmabteilung kommuniziert.

Filme, die nicht für das Festivalprogramm ausgewählt werden, erhalten einen Ablehnungsbescheid per E-Mail. Wird der Film jedoch als relevant für den DOK Film Market eingestuft, erhalten die Kontaktpersonen eine Einladung, den Film für den DOK Film Market anzumelden (siehe Abschnitt 5).

 

3.2 Teilnahmebestätigung

Ausgewählte Filme erhalten eine offizielle Einladung als E-Mail an die im Einreichformular als Kontakt angegebene Person.

Die Einladung wird für eine Sektion ausgesprochen, unter Voraussetzungen, die im Einladungsschreiben spezifiziert werden.

Eine Änderung des Premierenstatus führt zu einer Überprüfung der Auswahlentscheidung und/oder der Sektion, in welcher der Film platziert ist.

Die Einladung zum Festival ist nicht übertragbar. Eingeladen ist die Filmfassung, die zur Bewertung vorlag.

Nach der Bestätigung der Einladung kann ein Film nicht mehr zurückgezogen werden. Die Rücksendung des Teilnahmeformulars bedeutet, dass die Rechteinhaber*innen und alle beteiligten Personen mit der Teilnahme am Festival zu den im Einladungsschreiben genannten Konditionen einverstanden sind.

Alle Kosten, die durch eine Annullierung oder Änderung der ursprünglichen Vereinbarung entstehen, werden von den Rechteinhaber*innen getragen.

Alle ausgewählten Filme werden den akkreditierten Gästen von DOK Leipzig für einen begrenzten Zeitraum zur Sichtung auf der VOD-Plattform des Festivals zur Verfügung gestellt, sofern die Rechteinhaber*innen nicht ausdrücklich schriftlich widersprechen.

 

3.3 PR-Material

Folgendes Material zur Bewerbung des Films bzw. Festivalprogramms müssen die Filmteams an DOK Leipzig übermitteln. Die entsprechenden Fristen für die Übermittlung sind im Dokument „How to PR“ definiert, das dem Einladungsschreiben beigefügt ist.

  • bis zu drei horizontale Stills aus dem Film (JPG/PNG)
  • je ein Foto der Regisseur*innen (JPG/PNG)
  • eine Datei (MOV oder MP4) und ein passwortgeschützter Link mit der endgültigen Fassung des Films mit englischen Untertiteln (zum internen Gebrauch)
  • ein (Download-)Link zum Filmtrailer
  • bis zu 5 Plakate zur Auslage in den Festivalkinos
  • eine digitale Version des Filmplakats

Das Festival übernimmt keine Haftung für Ungenauigkeiten in den eingereichten Materialien.

Die Essays und Filmtexte in den Publikationen des Festivals werden vom Festival verfasst.

 

3.4 Vorführkopie

Alle für das Programm von DOK Leipzig ausgewählten Filme müssen als unverschlüsselte DCPs bereitgestellt werden.

Die Vorführung anderer Formate bedarf der Rücksprache und ausdrücklichen Genehmigung durch die Programmabteilung.

Die Vorführkopie eines ausgewählten Films muss spätestens bis zum 20.9.2024 über digitalen Datentransfer bei DOK Leipzig eintreffen.

DOK Leipzig verpflichtet sich, digital übermittelte Vorführkopien spätestens zwei Wochen nach Festivalende unwiderruflich zu löschen.

Es ist ebenfalls möglich, die zur Aufführung bestimmte Filmkopie auf einem physischen Datenträger an das Festivalbüro zu schicken:

DOK Leipzig
Katharinenstraße 17
D-04109 Leipzig
Deutschland

Die Kosten der Einsendung werden von den Einreichenden getragen. Die Rücksendekosten werden vom Festival getragen. Der Rücktransport der Vorführkopien erfolgt über den Kurierdienst-Partner des Festivals.

Sendungen aus dem Ausland muss eine Pro-Forma-Rechnung beigefügt werden. Die Sendungen müssen mit dem Vermerk: „NO COMMERCIAL VALUE, FOR CULTURAL/ FESTIVAL PURPOSES ONLY“ versehen werden.

 

3.5 Versicherung

DOK Leipzig garantiert den Rechteinhaber*innen für alle postalisch eingesendeten Kopien für den Zeitraum von der Entgegennahme durch das Festival bis zur Abgabe beim ersten Transportunternehmen für den Rückversand einen Versicherungsschutz zum Wiederbeschaffungswert der Vorführkopie gleicher Art und Güte. Dieser Versicherungsschutz beinhaltet ausschließlich die Erstattung der Kosten zur Herstellung einer neuen Filmkopie oder des beschädigten Aktes bzw. bei einem digitalen Datenträger wie einer Festplatte die Kosten für die Kopierung und den neuen Datenträger. Die in Ansatz zu bringenden Kosten sind durch die Rechteinhaber*innen beleghaft nachzuweisen und dürfen die aktuellen Preise von Kopierwerken und anderen Dienstleistern in Deutschland nicht übersteigen.

Der Versicherungsschutz schließt die Übernahme eventueller Kosten für die Herstellung von (Zwischen-) Negativen, (Zwischen-) Positiven, Masterbändern oder anderer Postproduktionskosten durch DOK Leipzig aus.

Im Falle einer fehlerhaften Vorführung kann das Festival für immaterielle Schäden nicht haftbar gemacht werden.

4. Anwesenheit während der Festivalwoche

DOK Leipzig lädt alle Regisseur*innen ausgewählter Wettbewerbsfilme ein, das Festival zu besuchen und ihren Film in Q&As zu vertreten. Die Regisseur*innen und Produzent*innen erhalten eine kostenlose Festivalakkreditierung. Das Festival übernimmt die Kosten für die Unterbringung der Regisseur*innen (Anzahl der Nächte wird vom Festival festgelegt). DOK Leipzig gewährt zusätzlich einen Reisekostenzuschuss und unterstützt bei der Suche nach weiteren Finanzierungsmöglichkeiten.

5. DOK Film Market

Alle für das Festivalprogramm ausgewählten Filme, die nach dem 15.10.2023 fertiggestellt wurden, können kostenfrei im DOK Film Market aufgenommen werden. Akkreditierte Einkäufer*innen, Vertriebe und Festivals können die Filme in der Online Library für sechs Monate sichten.

Weitere Filme, die nicht für das Festivalprogramm ausgewählt wurden, können sich auf Einladung für den DOK Film Market kostenpflichtig registrieren. Mehr Informationen zum Film Market finden Sie hier.

6. Nutzungsrechte

Mit der Einreichung erklären die Einreichenden, die Rechteinhaber*innen an dem eingereichten Werk zu sein. „Rechteinhaber*innen“ im Sinne dieses Reglements sind die Urheber*innen des Schutzgegenstandes oder jede andere natürliche oder juristische Person oder Gruppe von Personen, die am Schutzgegenstand ein Immaterialgüterrecht erlangt hat, welches die in diesem Reglement genannten Handlungen erfasst und bei dem eine Einräumung von Nutzungsrechten oder eine Übertragung an Dritte möglich ist.

Die Einreichenden sichern zu, dass für die zur Verfügung gestellten Materialien keinerlei Rechtsansprüche durch Dritte geltend gemacht werden können. Für den Fall, dass Dritte gegenüber DOK Leipzig Ansprüche bzgl. der zur Verfügung gestellten Materialien und Werke erheben, wird DOK Leipzig die Einreichenden unverzüglich informieren. Die Einreichenden sind verpflichtet, die Klärung mit den Anspruch erhebenden Personen zu übernehmen sowie ggf. von DOK Leipzig aufgewandte Kosten der erforderlichen Rechtsverteidigung vollständig zu tragen.

Die Filme, welche für die in Abschnitt 1.2 genannten Sektionen ausgewählt sind, werden im Rahmen des Festivals in bis zu fünf öffentlichen Vorführungen gezeigt. Filme in diesen Sektionen werden dem Festival unentgeltlich und ohne Vergütung an die Rechteinhaber*innen zur Verfügung gestellt.

DOK Leipzig erhält das vergütungsfreie, räumlich und zeitlich (für die Dauer des Schutzrechts am Schutzgegenstand) unbeschränkte Recht, Ausschnitte aus dem Film von maximal drei Minuten Länge sowie das von den Rechteinhaber*innen zur Verfügung gestellte PR-Material (siehe Abschnitt 3.3) für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden. Dies beinhaltet auch die Weitergabe des Materials an berichterstattende Medien (Fernsehen, Hörfunk, Podcast, Social Media und andere Multimedia-Formate) zur nichtkommerziellen Nutzung sowie die Veröffentlichung des Materials auf www.dok-leipzig.de und den Social-Media-Kanälen des Festivals. DOK Leipzig garantiert, dass die Länge von zehn Prozent der Gesamtlaufzeit des Films nicht überschritten wird.

Das Festival speichert eine digitale Kopie der ausgewählten Filme für das interne Archiv. Eine kommerzielle Nutzung der archivierten Ansichtskopien durch das Festival ist ausgeschlossen.

7. Datenschutzverordnung

Mit der Einreichung erklären sich die Einreichenden einverstanden, dass die grundlegenden Filminformationen zu Archiv- und Recherchezwecken in der Datenbank von DOK Leipzig erhalten bleiben, auch wenn der eingereichte Film nicht ausgewählt wird.

8. Schlussbemerkung

Die Anmeldung zur Teilnahme an DOK Leipzig 2024 gilt als Anerkennung des vorstehenden Reglements. Die Festivalleitung hat das Recht, alle in den Richtlinien nicht vorgesehenen Fälle zu regeln sowie Ausnahmen in besonderen und begründeten Fällen zu gestatten. Über alle in diesem Reglement nicht enthaltenen Fragen entscheidet die Festivalleitung.

Leipzig, 12.2.2024

Fragen?

In unserem FAQ zur Einreichung haben wir die häufigsten Fragen beantwortet. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich am besten direkt an unsere Programmabteilung.

Programmteam

Lina Dinkla, Jana Kraft, Victoria Leshchenko

programm [at] dok-leipzig [dot] de (programm[at]dok-leipzig[dot]de)
+49 (0)341 30864-1020

Accredited
Off
Inpage Navigation
On