1. PROGRAMMSEKTIONEN UND WETTBEWERBE
Das Programm des Festivals besteht aus:
- Wettbewerben
- Informations- und Sonderprogrammen
- Retrospektiven
Konzeption, Filmauswahl und Programmgestaltung obliegen der Leitung des Festivals.
DOK Leipzig hat folgende Wettbewerbssektionen:
- Internationaler Wettbewerb Dokumentarfilm
- Internationaler Wettbewerb Animationsfilm
- Internationaler Nachwuchswettbewerb Dokumentarfilm – Generation DOK
- Deutscher Wettbewerb Dokumentarfilm
In die Wettbewerbe 2009 werden aufgenommen:
- Dokumentarfilme und -videos aller Längen
- Animationsfilme und -videos bis zu 45 min
- Animadokfilme und -videos aller Längen
Für den Internationalen Wettbewerb Dokumentarfilm, den Internationalen Nachwuchswettbewerb Dokumentarfilm – Generation DOK und den Deutschen Wettbewerb Dokumentarfilm können nur Filme ausgewählt werden, die vorher noch nicht in Deutschland gezeigt wurden (gilt auch für Prix Europa). Welt-, internationale oder europäische Premieren werden bevorzugt.
Für den Internationalen Nachwuchswettbewerb Dokumentarfilm – Generation DOK – qualifizieren sich Filme von Regisseuren, die bisher nicht mehr als 3 Filme realisiert haben (exklusive der Filmarbeiten während der Ausbildung). Auch diese Filme dürfen vorher noch nicht in Deutschland gezeigt worden sein. Welt-, internationale oder europäische Premieren werden bevorzugt.
Für den Internationalen Wettbewerb Animationsfilm werden Welt-, internationale, europäische oder Deutschlandpremieren bevorzugt.
Eine Fernsehausstrahlung und/oder ein Kinostart in Deutschland vor dem Ende des Festivals schließt Dokumentarfilme von der Teilnahme am offiziellen Programm von DOK Leipzig aus (Wettbewerbssektionen, Internationales Programm). Der Einreicher ist verpflichtet, das Festival über geplante Sendetermine und Kinostarts zu informieren. Das Bekanntwerden eines Sendetermins bzw. eines Kinostarts, der vor dem Ende des Festivals liegt, hat nach Annahme eines Films dessen sofortigen Ausschluss aus dem offiziellen Programm zur Folge. Das Festival behält sich das Recht vor, in diesem Falle Schadensersatzansprüche zu erheben.
Dokumentarfilme werden nur für jeweils eine der Wettbewerbssektionen ausgewählt (siehe Punkt 4 Filmauswahl).
Zugelassen sind Filme der Formate 16 und 35 mm oder Videoproduktionen mit den Formaten High Definition, Beta Digital PAL und Beta SP PAL. Die Wettbewerbsbeiträge werden in der Originalfassung vorgeführt; Dokumentarfilme werden simultan in den Sprachen Deutsch und Englisch eingesprochen oder als deutsch bzw. englisch untertitelte Fassungen projiziert. HD kann nur in ausgewählten Kinos und Programmsektionen gezeigt werden.
2. JURYS UND PREISE
Die Berufung der Jurymitglieder erfolgt durch den Festivaldirektor. Die Internationale Jury für Dokumentarfilm besteht aus fünf Mitgliedern, alle anderen Jurys aus jeweils drei Personen. Die Internationale Jury für Animationsfilm entscheidet auch über die Vergabe des Preises fü den Besten Deutschen Animationsfilm. Die Entscheidungen der Jurys sind endgültig. Eine detaillierte Auflistung der Preise finden Sie hier (Änderungen für 2009 vorbehalten).
3. FILMEINREICHUNG FÜR DAS DOK FESTIVAL
Für dieses Jahr sind leider keine Filmeinreichungen mehr möglich. Wir bitten um ihr Verständnis.
Für das DOK Festival gemeldete Dokumentarfilm-Produktionen dürfen nicht vor dem 1. Oktober 2008 öffentlich aufgeführt worden sein.
Für das Festival gemeldete Animationsfilm-Produktionen dürfen nicht vor dem 15. März 2008 öffentlich aufgeführt worden sein.
Filme und Videos, die vor dem 1. Mai 2009 fertig gestellt werden, mussten bis zum 29. Mai 2009 eingereicht werden. Alle anderen Einreichungen mussten das Festivalbüro bis zum 10. Juli 2009 (Posteingang der Unterlagen) erreichen. Spätere Einreichungen können nicht berücksichtigt werden. Es wurde gebeten, die Filme so früh wie möglich zu schicken.
Die Einreichung setzt die uneingeschränkte Anerkennung des Reglements voraus. Mit der Einreichung stimmt der Einreichende der Auswahl seines Filmes für einen der Wettbewerbe oder für eine andere Programmsektion zu.
Um einen Film einzureichen, musste das Anmeldeformular online vollständig ausgefüllt werden. Sobald das Formular von uns registriert wurde, erhielt der Einreicher eine Bestätigungsmail mit angehängtem Einreichformular als pdf. Daraufhin mussten folgende Materialien eingereicht werden:
- das offizielle Anmeldeformular (von uns zugesandtes pdf ausgedruckt und unterschrieben)
- eine kurze Inhaltsangabe (max. 200 Worte)
- ein Lebenslauf und eine Filmographie des Regisseurs (mit Titel, Genre, Produktionsjahr, Festivals und Sendern)
- eine komplette Textliste mit Timecodes in Deutsch oder Englisch
- Standfotos und ein Foto des Regisseurs (am besten digital, 300 DPI, JPG)
- Pressematerialien (Stabliste, Electronic Press Kit, Presse-DVD, Press Book, Poster etc.)
- 2 DVDs (keine Blue-Ray- oder HD-DVD), VHS-Ansichtskassette oder digitale Datenübertragung
Wurde der Film zur Ansicht per digitaler Datenübertragung eingereicht, musste das entsprechende Feld im Einreichformular angekreuzt werden. Weitergehende technische Informationen sowie Zugangsdaten wurden dann automatisch per E-Mail zugesandt.
Bei gleichzeitiger Einreichung für den DOK Markt musste eine DVD mit der endgültigen Version des Films in englischer Sprachfassung eingereicht werden (diese kann nachgereicht werden). Es wurde empfohlen, alle schriftlichen Unterlagen sowohl in Deutsch als auch in Englisch einzureichen.
Für die Einreichung der Filme zum Festival wird keine Einreichgebühr erhoben. Für Filme, die nur am DOK Markt, aber nicht am Festival teilnehmen, wird eine Unkostenpauschale für diejenigen Filme fällig (siehe Punkt 6: DOK Markt Digital). Der Festivalveranstalter übernimmt keine Transport-, Zoll- oder sonstigen Kosten, die mit der Einreichung der Produktionen verbunden sind. Eingereichte Unterlagen und DVDs können nicht zurückgesandt werden.
Die oben genannten Materialien waren an folgende Adresse zu schicken:
DOK LEIPZIG
GROSSE FLEISCHERGASSE 11
04109 LEIPZIG
GERMANY
Sendungen mit Videokassetten und DVDs, die aus Ländern außerhalb der EU geschickt werden, müssen den Hinweis tragen: "NO COMMERCIAL VALUE, FOR CULTURAL/FESTIVAL PURPOSES ONLY"
Da es sich um keinen Warenwert im eigentlichen Sinne handelt (die Ware wird nicht veräußert, es wird kein Gewinn erwirtschaftet), ist ein möglichst niedriger Betrag als Warenwert einzusetzen, um eventuell anfallende Zollgebühren so gering wie möglich zu halten.
