Samstag, 2. November, 10:00 bis 11:30
Polnisches Institut
Eigentlich ist Animation eine künstlerische Tätigkeit. Doch um seine Kreativität und Arbeitsleistung zu vermarkten, muss man Aufträge annehmen oder Arbeitsverhältnisse eingehen. Hier ist es hilfreich über die wichtigsten vertragsrechtlichen Aspekte im Filmbereich Bescheid zu wissen denn eine Absicherung ist gut, wenn mangelnde Kommunikation der Auftraggeber, schlechte Konditionen oder überhöhte Forderungen an das Projekt den Spaß an der kreativen Arbeit zunichte machen. Welche Möglichkeiten hat man als Filmemacher um sich rechtlich und vertraglich abzusichern? Wie geht es anderen, die im Bereich Animation arbeiten und welche Lösungen haben sie für ihre Probleme gefunden?
Beim diesjährigen Panel zur Situation der deutschen Animation wird der Rechtsanwalt Dr. Friedrich Kühn einen Impulsvortrag über Arbeits- und Vertragsrecht bei einer Filmproduktion halten und im nachfolgenden Gespräch mit Gästen und dem Publikum auf konkrete Punkte näher eingehen.
Das Panel findet in Kooperation mit der AG Animationsfilm, dem Bundesverband der deutschen Animationsfilmbranche statt und wird ausschließlich in Deutsch geführt.
Im Anschluss findet ab 11:30 Uhr die Mitgliederversammlung der AG Animationsfilm mit Vorstandswahl statt. Alle die an der Arbeit des Verbandes Interesse haben, sind herzlich eingeladen zu bleiben.
BOLLE BOLLMANN
Produzent Daywalker Studios, Köln (AG Animationsfilm)
DR. FRIEDRICH KÜHN
Kanzlei für Arbeitsrecht, Leipzig