FAQ zur Filmeinreichung

Sie können Animations- und Dokumentarfilme aller Längen einreichen.
Filme ab 41 Minuten qualifizieren sich für die Langfilm-Wettbewerbe, Filme unter 40 Minuten werden für die Kurzfilmwettbewerbe berücksichtigt.
Wir haben keine inhaltlichen oder thematischen Vorgaben für Filme.
Filme sollten eine starke künstlerische Handschrift haben und für die Kinoleinwand intendiert sein.
Wichtig ist, dass das Produktionsjahr Ihres Films entweder 2021 oder 2022 ist.
Außerdem sollte Ihr Film nicht vor dem 1. Oktober 2021 öffentlich aufgeführt worden sein.
Sollte Ihr Film bis zur Festivalausgabe DOK Leipzig 2022 (17.10. – 23.10.2022) in Deutschland im Fernsehen, Internet oder mit einem regulären Kinostart veröffentlicht worden sein, qualifiziert er sich leider nicht mehr.
Sie können Ihren Film ab dem 1.3.2022 auf unserer Webseite einreichen. Erstellen Sie dafür einfach einen myDOK-Account bzw. loggen Sie sich in Ihren bestehenden Account ein, und los geht’s.
Mit der Einreichung Ihres Films bei DOK Leipzig reichen Sie automatisch auch für den DOK Film Market ein. Im Einreichformular können Sie auswählen, ob Sie an einer Teilnahme Ihres Films am Auswahlprozess für den DOK Film Market interessiert sind. Eine separate Filmeinreichung bei DOK Film Market ist nicht nötig.
Falls Ihr Film für das Festivalprogramm eingeladen wird, können Sie ihn kostenlos ebenfalls in der DOK Film Market Videothek zeigen lassen. Für Filme, die nicht Teil des Festivalprogramms sind, wird eine Gebühr für die Registrierung beim DOK Film Market erhoben. Die Gebühr wird erst zum Zeitpunkt der Zusage und verbindlichen Registrierung für den DOK Film Market fällig.
Zugang zur DOK Film Market Videothek bekommen internationale Fernsehredakteur*innen, Weltvertriebe, Kinoverleihe und Kinobetreibende, Festivalvertreter*innen, Kurator*innen und Kulturinstitute, die Filme für ihren Programmplatz, ihr Festivalprogramm oder Vertriebskatalog suchen sowie Vertreter*innen von Filmförderanstalten.
Weitere Informationen zu DOK Film Market finden Sie hier.
Falls Sie Ihren Film nicht für den Festivalauswahlprozess einreichen möchten, sondern ausschließlich für DOK Film Market, schreiben Sie bitte eine Nachricht an film-market [at] dok-leipzig [dot] de.
Wir haben zwei Einreichfristen.
Wenn Ihr Film vor dem 1.5.2022 fertiggestellt wurde, reichen Sie Ihren Film bitte bis zum 1.5.2022 bei uns ein. In diesem Fall erhalten Sie bereits im Juni eine Rückmeldung, ob Ihr Film ausgewählt wurde.
Unsere zweite Einreichfrist ist der 1.7.2022. Danach sind Einreichungen leider nicht mehr möglich. Die Rückmeldung für Filme, die zu dieser Einreichfrist eingereicht wurden, erfolgt bis Anfang September.
Ja, es gibt eine Einreichgebühr und sie ist in zwei Phasen gestaffelt:
Für Einreichungen vom 1.3.2022 bis 14.6.2022 wird eine Gebühr von 40 € (inkl. Mwst.) erhoben.
Für Einreichungen vom 15.6.2022 bis 1.7.2022 wird eine Gebühr von 50 € (inkl. Mwst.) erhoben.
Sie können die Einreichgebühr bequem am Ende des Einreichprozesses per PayPal oder Kreditkarte bezahlen. Mit der Zahlung der Gebühr schließen Sie die Einreichung ab. Ohne Zahlung der Gebühr kann die Einreichung leider nicht von unserem Team bearbeitet werden.
Wir freuen uns sehr über jede Einreichung und darüber, dass es in den vergangenen Jahren immer mehr geworden sind. Mehr Einreichungen bedeuten aber auch mehr administrative Arbeit auf unserer Seite. Dafür ist eine Einreichgebühr unerlässlich geworden. So stellen wir sicher, dass jeder Film mit Sorgfalt gesichtet und evaluiert wird.
Wenn Ihr Film im Rahmen Ihrer Ausbildung oder Ihres Studiums entstanden ist, kann er von der Einreichgebühr befreit werden. Halten Sie dazu beim Ausfüllen des Einreichformulars in unserem myDOK-Bereich einfach Ihre Ausbildungs- oder Studienbescheinigung bereit.
Filme aus den folgenden Produktionsländern sind von der Einreichgebühr befreit. Die Befreiung passiert automatisch im Einreichformular:
Afghanistan, Ägypten, Albanien, Algerien, Angola, Argentinien, Armenien, Äquatorialguinea, Äthiopien, Bangladesch, Belize, Benin, Bhutan, Bolivien, Botswana, Brasilien, Burkina Faso, Burundi, Chile, Dschibuti, DR Kongo, Ecuador, Elfenbeinküste, El Salvador, Eritrea, Eswatini, Fidschi, Gabun, Gambia, Ghana, Grenada, Guatemala, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Haiti, Honduras, Indien, Indonesien, Iran, Irak, Kambodscha, Kamerun, Kap Verde, Kasachstan, Kenia, Kiribati, Kirgisistan, Komoren, Kongo, Kosovo, Kuba, Laos, Lesotho, Libanon, Liberia, Libyen, Madagaskar, Malawi, Malediven, Mali, Marokko, Marshallinseln, Mauretanien, Mikronesien, Moldawien, Mongolei, Mosambik, Myanmar, Namibia, Nauru, Nepal, Nicaragua, Niger, Nigeria, Niue, Nordkorea, Pakistan, Palau, Palästinensische Gebiete, Panama, Papua-Neuguinea, Paraguay, Peru, Philippinen, Ruanda, Samoa, São Tomé & Príncipe, Senegal, Sierra Leone, Salomonen, Somalia, Südsudan, Sri Lanka, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent & Grenadinen, Sudan, Syrien, Tadschikistan, Tansania, Tschad, Timor Leste, Togo, Tonga, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Tuvalu, Uganda, Ukraine, Usbekistan, Vanuatu, Venezuela, Vietnam, Jemen, Sambia, Simbabwe, Zentralafrikanische Republik
Leider können wir die Einreichgebühr nicht rückerstatten. Stellen Sie deshalb bitte sicher, dass Ihr Film unseren Regularien entspricht.
Falls Sie einen Studierendennachweis eingereicht haben, ignorieren Sie bitte die Zahlungsaufforderung, bis Sie eine Rückmeldung von der Programmabteilung bekommen haben.
Manchmal kommt es vor, dass ein Film von mehreren Beteiligten eingereicht wird. Sprechen Sie sich bitte mit Ihrem Vertrieb/Verleih, Ihrer Produktion, der Regie oder der Filmhochschule ab, um doppelte Einreichungen zu vermeiden
Waiver-Codes zur Reduktion oder zum Erlass der Einreichgebühr werden nach Ermessen der Programmabteilung für uns empfohlene Filme vergeben. Leider können wir nicht jedem Gesuch um einen Waiver-Code nachgeben.
Für die Wettbewerbssektionen werden Weltpremieren, sowie Internationale und Europäische Premieren bevorzugt, eine Deutsche Premiere wird mindestens für die Wettbewerbe vorausgesetzt.
Sollte Ihr Film seine deutsche Premiere schon gehabt haben, kommt er leider nicht mehr für die Wettbewerbssektionen in Frage.
Filme ohne deutsche Premiere können nur für unser Kids-DOK-Programm für junges Publikum berücksichtigt werden.
Sollte sich der Premierenstatus Ihres Films nach der Einreichung ändern, weil Sie zu einem anderen Festival eingeladen wurden oder weil ein Ausstrahlungstermin ansteht, setzen Sie sich bitte mit unserem Programmteam in Verbindung. In Ausnahmefällen können wir den Entscheidungsprozess für einen Film beschleunigen, so dass Sie zwischen unserer Entscheidung und den anderen Optionen für Ihren Film abwägen können.
Weltpremiere bedeutet, dass Ihr Film noch nie öffentlich aufgeführt wurde. Ausgeschlossen sind private Vorführungen des Films oder auch Teampremieren, bei denen nur der enge Kreis der Beteiligten anwesend ist.
Internationale Premiere bedeutet, dass Ihr Film bereits in seinem/n Produktionsländer/n öffentlich gezeigt wurde aber noch nicht in einem anderen Land.
Europäische Premiere bedeutet, dass Ihr Film bereits außerhalb Europas öffentlich gelaufen ist aber noch nicht in Europa.
Deutsche Premiere bedeutet, dass Ihr Film noch nie öffentlich in Deutschland gezeigt wurde aber bereits außerhalb von Deutschland und außerhalb seines/r Produktionslandes/länder.
Keine Premiere bedeutet, dass der Film bereits in Deutschland öffentlich gezeigt wurde.
Nein. Sie reichen den Film nicht für bestimmte Wettbewerbe oder Sektionen ein. Die Zuordnung zu den Sektionen wird von unserem Auswahlteam vorgenommen.
Wir zeigen Filme in sechs Wettbewerben und einer Sektion außer Konkurrenz. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Für die Sichtung und Auswahl der Filme stellen wir in jedem Jahr ein Team aus erfahrenen Filmexpert*innen zusammen.
In unserem Einreichformular haben Sie die Möglichkeit einen Sichtungslink einzufügen. Ein passwortgeschützter Vimeo-Link bietet sich z.B. an.
Der Link muss bis zum 1.11.2022 verfügbar sein.
Generell gilt natürlich, dass wir sehr gern Filme aller Sprachen sichten und beurteilen. Filme, deren Originalsprache nicht Deutsch oder Englisch ist, benötigen allerdings Untertitel auf Deutsch oder Englisch, damit wir sie sichten können.
Sollte Ihr Film ausgewählt werden, benötigt er in jedem Fall englische Untertitel.
Ja, wir freuen uns, wenn Sie uns Ihren Rohschnitt anvertrauen möchten. Dabei sollten Sie berücksichtigen, dass wir selten genug Zeit haben, Filme in verschiedenen Versionen zu sichten. Deshalb empfehlen wir, dass Sie sich bei der Roh- oder Feinschnittversion, die Sie uns senden möchten, sicher fühlen sollten, dass dies die Version ist, die Ihre Vision gut repräsentiert. Im Einreichformular können Sie uns darüber informieren, welche Änderungen bis zur finalen Version noch vorgenommen werden sollen
Gern können Sie uns zusätzliches Material wie EPKs (Electronic Press Kit), Links zu Trailern, Stills, Dialoglisten, Bio- und Filmografien der Regisseur*innen zur Verfügung stellen. Im Einreichformular haben Sie die Möglichkeit die Dokumente hochzuladen.
Nachdem Sie das Einreichformular abgesendet und bezahlt haben, werden die eingereichten Daten von unserem Programmteam geprüft. Sollte etwas fehlen oder unklar sein, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Wenn Sie also nichts von uns hören, ist Ihre Einreichung vollständig und bereit zur Sichtung.
Unser Auswahlteam sichtet Ihren Film und diskutiert ihn und alle anderen eingereichten Filme über einen Zeitraum von mehreren Wochen.
Sobald die Auswahl im Juni bzw. im August (siehe Deadlines) abgeschlossen ist, wird sich unser Programmteam mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen die Auswahlentscheidung mitteilen.
Wenn Sie Ihren Film bis zum 1.5.2022 vollständig eingereicht haben, erfahren Sie im Juni die Entscheidung unseres Auswahlteams.
Wenn Sie Ihren Film bis zum 1.7.2022 eingereicht haben, erfahren Sie Ende August die Entscheidung unseres Auswahlteams.
Die Entscheidung wird per E-Mail an die Person gesendet, welche im Einreichformular als Einreichende angegeben wurde.
Sollte sich an Ihrer Einreichung etwas geändert oder sollte sich ein Fehler eingeschlichen haben, können Sie sich jederzeit mit unserem Programmteam in Verbindung setzen. Wir passen gern den Datensatz Ihres Films an.
Bisher haben wir keine gesonderte Sektion für Serienformate, was aber nicht heißt, dass wir Serien generell ablehnen. Setzen Sie sich gern mit unserem Programmteam in Verbindung – gemeinsam finden wir sicher eine gute Lösung.
Unbedingt und sehr gern! Filme, die dokumentarisches Erzählen und Animation verbinden, sind ganz natürlich schon immer ein Teil unserer Auswahl. Gern lassen wir uns auch auf Filme ein, die fiktionale und dokumentarische Elemente vereinen. Und natürlich berücksichtigen wir auch gern fiktionale Animationsfilme.
Bei DOK Leipzig 2022 werden wir ca. 80 Filme in die Wettbewerbe und die Sektion Camera Lucida einladen.
2021 fand DOK Leipzig vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie in ausgewählten Leipziger Kinos statt, im Anschluss waren ein Großteil der Wettbewerbsfilme deutschlandweit für zwei Wochen online als Video-on-Demand verfügbar.
Wir freuen uns auf die 65. Ausgabe von DOK Leipzig vom 17. bis 23. Oktober 2022. Wie diese aussehen wird – ob unser Festival z.B. wieder als Hybridveranstaltung oder vollständig vor Ort stattfindet – darüber können wir Sie aufgrund der andauernden Pandemie voraussichtlich im Frühsommer informieren.
Für die Vorführung Ihres Films brauchen wir ein DCP oder ein HD Videofile, welches wir in ein DCP umwandeln können. Bei der Einreichung brauchen Sie noch kein Vorführformat parat haben – dies wird erst relevant, wenn Ihr Film ausgewählt ist.
Wiedereinreichungen von bereits abgelehnten Filmen können wir nur in Ausnahmefällen annehmen. Bitte setzen Sie sich mit unserem Programmteam in Verbindung, bevor Sie Ihren Film erneut einreichen.
Sollte Ihr Film abgelehnt werden, bleiben die grundlegenden Filminformationen zu Archiv- und Recherchezwecken in unserer Datenbank erhalten. Filmdateien und Sichtungslinks werden gelöscht.