FAQ zur Filmeinreichung 2023

FAQ zur Filmeinreichung 2023

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Wie kann ich einen Film bei DOK Leipzig einreichen? Welche Kriterien muss der Film erfüllen? Wie geht es nach der Einreichung weiter? Wir haben Antworten auf alle wichtigen Fragen zur Filmeinreichung für Sie zusammengestellt. Die Einreichung für DOK Leipzig 2023 beginnt ab 15. Februar.
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Allgemeine Informationen zur Einreichung

  • Welche Art von Filmen kann ich einreichen?
  • Gibt es inhaltliche oder thematische Vorgaben für die Einreichung?
  • Was sind Ausschlusskriterien für eine Einreichung?
  • Wann, wo und wie kann ich einreichen?
  • Wie kann ich meinen Film für DOK Film Market einreichen?
  • Welche Sektionen gibt es?
  • Kann ich meinen Film für einen bestimmten Wettbewerb einreichen?
  • Wie sind die Einreichfristen?

Einreichgebühr

  • Gibt es eine Einreichgebühr und wann, wo, wie muss ich die bezahlen?
  • Kann ich von der Einreichgebühr befreit werden oder einen Rabatt bekommen?
  • Kann mir die Einreichgebühr zurückerstattet werden?

Premierenregelung

  • Braucht mein Film eine Premiere, um eingereicht werden zu können?
  • Was ist der Unterschied zwischen Weltpremieren, internationalen, europäischen und deutschen Premieren?
  • Was mache ich, wenn ich eine Einladung zu einem anderen Festival bekomme?

Technische Anforderungen

  • Welche Art von Sichtungsdatei soll ich bei der Einreichung abgeben?
  • Welche Sprachversion muss mein eingereichter Film haben?
  • Kann ich einen Rohschnitt einreichen?
  • Welches Vorführformat braucht mein Film, wenn er ausgewählt ist?

Auswahlprozess

  • Was passiert, nachdem ich die Einreichung abgesendet habe?
  • Wann und wie erfahre ich, ob mein Film ausgewählt ist?
  • An wen kann ich mich wenden, wenn sich etwas an meiner Einreichung ändert?
  • Wer entscheidet über meinen Film?
  • Wie viele Filme werden ausgewählt?
  • Wie findet DOK Leipzig 2023 statt?
  • Wenn mein Film im Vorjahr abgelehnt wurde, kann ich ihn nochmal einreichen?
  • Was geschieht mit meinem Film, wenn er abgelehnt wird?

Sonstiges

  • Kann ich eine Serie einreichen?
  • Kann ich einen Hybridfilm einreichen?
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Allgemeine Informationen

Welche Art von Filmen kann ich einreichen?

 

Sie können Animations- und Dokumentarfilme aller Längen einreichen.

Filme ab 40 Minuten qualifizieren sich für die Langfilmpreise, Filme unter 40 Minuten werden für die Kurzfilmpreise berücksichtigt.

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Gibt es inhaltliche oder thematische Vorgaben für die Einreichung?

Wir haben keine inhaltlichen oder thematischen Vorgaben für Filme.

Filme sollten eine starke künstlerische Handschrift haben und für die Kinoleinwand intendiert sein.

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Was sind Ausschlusskriterien für eine Einreichung?

Wichtig ist, dass das Produktionsjahr Ihres Films entweder 2022 oder 2023 ist.

Außerdem sollte Ihr Film nicht vor dem 1. Oktober 2022 öffentlich aufgeführt worden sein.

Sollte Ihr Film bis zur Festivalausgabe DOK Leipzig 2023 (8.10.– 15.10.2023) in Deutschland im Fernsehen, Internet oder mit einem regulären Kinostart veröffentlicht worden sein, qualifiziert er sich leider nicht mehr.

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Wann, wo und wie kann ich einreichen?

Sie können Ihren Film ab dem 15.2.2023 auf unserer Webseite einreichen. Erstellen Sie dafür einfach einen myDOK-Account bzw. loggen Sie sich in Ihren bestehenden Account ein, und los geht’s.

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Wie kann ich meinen Film für DOK Film Market einreichen?

Mit der Einreichung Ihres Films bei DOK Leipzig reichen Sie automatisch auch für den DOK Film Market ein. Im Einreichformular können Sie auswählen, ob Sie an einer Teilnahme Ihres Films am Auswahlprozess für den DOK Film Market interessiert sind. Eine separate Filmeinreichung bei DOK Film Market ist nicht nötig.

Falls Ihr Film für das Festivalprogramm eingeladen wird, können Sie ihn kostenlos ebenfalls in der DOK Film Market Online Library zeigen lassen. Für Filme, die nicht Teil des Festivalprogramms sind, wird eine Gebühr für die Registrierung beim DOK Film Market erhoben. Die Gebühr wird erst zum Zeitpunkt der Zusage und verbindlichen Registrierung für den DOK Film Market fällig.

Zugang zur DOK Film Market Online Library bekommen internationale Fernsehredakteur*innen, Weltvertriebe, Kinoverleihe und Kinobetreibende, Festivalvertreter*innen, Kurator*innen und Kulturinstitute, die Filme für ihren Programmplatz, ihr Festivalprogramm oder Vertriebskatalog suchen sowie Vertreter*innen von Filmförderanstalten.

Weitere Informationen zu DOK Film Market finden Sie hier.

Falls Sie Ihren Film nicht für den Festivalauswahlprozess einreichen möchten, sondern ausschließlich für DOK Film Market, schreiben Sie bitte eine Nachricht an film-market [at] dok-leipzig [dot] de.

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Welche Sektionen gibt es?

Wir zeigen Filme in vier Wettbewerben und zwei Sektionen außer Konkurrenz. Die Wettbewerbe und Preisträger des letzten Festivals finden Sie hier.

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Kann ich meinen Film für einen bestimmten Wettbewerb einreichen?

Nein. Sie reichen den Film nicht für bestimmte Wettbewerbe oder Sektionen ein. Die Zuordnung zu den Sektionen wird von unserem Auswahlteam vorgenommen.

Allerdings kann der Premierenstatus bedeuten, dass sich ihr Film nur für bestimmte Wettbewerbe qualifiziert.

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Bis wann kann ich meinen Film einreichen?

Unsere Einreichfrist endet am 15.6.2023. Danach sind Einreichungen nicht mehr möglich. Die Rückmeldung für Filme, die zu dieser Einreichfrist eingereicht wurden, erfolgt bis Ende August.

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Einreichgebühr

Gibt es eine Einreichgebühr und wann, wo, wie muss ich die bezahlen?

 

Ja, es gibt eine Einreichgebühr: Für jeden eingereichten Film wird eine Gebühr erhoben, abhängig von der Länge des Films und dem Zeitpunkt der Einreichung.

Sie können die Gebühr bequem am Ende des Einreichprozesses per PayPal oder Kreditkarte bezahlen. Mit der Zahlung der Gebühr schließen Sie die Einreichung ab – ohne Zahlung der Gebühr kann die Einreichung nicht von unserem Team bearbeitet werden.

Die Einreichgebühr für Kurzfilme (unter 40 Minuten) ist wie folgt gestaffelt:

  • 15.2.–31.3.2023 35€ (inkl. 7% Mwst.)
  • 1.4.–31.5.2023 40€ (inkl. 7% Mwst.)
  • 1.6.–15.6.2023 45€ (inkl. 7% Mwst.)

Die Einreichgebühr für Langfilme (über 40 Minuten) ist wie folgt gestaffelt:

  • 15.2.–31.3.2023 40€ (inkl. 7% Mwst.)
  • 1.4.–31.5.2023 45€ (inkl. 7% Mwst.)
  • 1.6.–15.6.2023 55€ (inkl. 7% Mwst.)
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Kann ich von der Einreichgebühr befreit werden oder einen Rabatt bekommen?

Wenn Ihr Film im Rahmen Ihrer Ausbildung oder Ihres Studiums entstanden ist, können Sie ihn zu einer ermäßigten Gebühr von 10€ einreichen. Halten Sie dazu beim Ausfüllen des Einreichformulars in unserem myDOK-Bereich einfach Ihre Ausbildungs- oder Studienbescheinigung bereit.

Der Studierendennachweis wird von der Programmabteilung beim Bearbeiten der Einreichung überprüft und die Rechnung über 10€ (inkl. 7% Mwst.) erstellt. Sollte der Studierendennachweis nicht akzeptiert worden sein, werden Sie von der Programmabteilung kontaktiert.

Filme aus den folgenden Produktionsländern sind von der Einreichgebühr befreit. Beim Ausfüllen des Einreichformulars wird keine Rechnung erstellt, wenn alle Produktionsländer des Films in folgender Liste genannt sind:

Afghanistan, Ägypten, Albanien, Angola, Argentinien, Armenien, Äthiopien, Bangladesch, Belize, Benin, Bhutan, Bolivien, Brasilien, Burkina Faso, Burundi, Chile, Dominica, Dschibuti, Ecuador, El Salvador, Elfenbeinküste, Eritrea, Eswatini, Fidschi, Gambia, Ghana, Guatemala, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Haiti, Honduras, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Jamaika, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Kamerun, Kap Verde, Kasachstan, Kenia, Kirgisistan, Kiribati, Komoren, Kongo, Kongo Dem. Rep., Kosovo, Kuba, Laos, Lesotho, Libanon, Liberia, Libyen, Madagaskar, Malawi, Mali, Marokko, Marshallinseln, Mauretanien, Mikronesien, Moldau, Mongolei, Mosambik, Myanmar, Namibia, Nauru, Nepal, Nicaragua, Niger, Nigeria, Nordkorea, Osttimor, Pakistan, Palästinensische Gebiete, Papua-Neuguinea, Paraguay, Philippinen, Ruanda, Salomonen, Sambia, Samoa, Sao Tome & Príncipe, Senegal, Sierra Leone, Simbabwe, Somalia, Sri Lanka, St. Vincent und die Grenadinen, Sudan, Südsudan, Syrien, Tadschikistan, Tansania, Togo, Tonga, Tschad, Tunesien, Tuvalu, Uganda, Ukraine, Usbekistan, Vanuatu, Venezuela, Vietnam, Zentralafrikanische Republik

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Kann mir die Einreichgebühr zurückerstattet werden?

Leider können wir die Einreichgebühr nicht rückerstatten. Stellen Sie deshalb bitte sicher, dass Ihr Film unseren Regularien entspricht.

Manchmal kommt es vor, dass ein Film von mehreren Beteiligten eingereicht wird. Sprechen Sie sich bitte mit Ihrem Vertrieb/Verleih, Ihrer Produktion, der Regie oder der Filmhochschule ab, um doppelte Einreichungen zu vermeiden

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Premierenregelung

Braucht mein Film eine Premiere, um eingereicht werden zu können?

Für die Wettbewerbe werden Weltpremieren, internationale oder europäische Premieren bevorzugt. Eine deutsche Premiere ist Voraussetzung für alle Wettbewerbe sowie für die Sektionen Camera Lucida und Panorama.

Sollte Ihr Film seine deutsche Premiere schon gehabt haben, kommt er leider nicht mehr für die Wettbewerbssektionen in Frage.

Filme ohne Premierenstatus können nur für unser Kids-DOK-Programm für junges Publikum berücksichtigt werden.

 

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Was ist der Unterschied zwischen Weltpremieren, Internationalen, Europäischen und Deutschen Premieren?

 

Weltpremiere bedeutet, dass Ihr Film noch nie öffentlich aufgeführt wurde. Ausgeschlossen sind private Vorführungen des Films oder auch Teampremieren, bei denen nur der enge Kreis der Beteiligten anwesend ist.

Internationale Premiere bedeutet, dass Ihr Film bereits in seinem/n Produktionsländer/n öffentlich gezeigt wurde aber noch nicht in einem anderen Land.

Europäische Premiere bedeutet, dass Ihr Film bereits außerhalb Europas öffentlich gelaufen ist, aber noch nicht in Europa.

Deutsche Premiere bedeutet, dass Ihr Film noch nie öffentlich in Deutschland gezeigt wurde, aber bereits außerhalb von Deutschland und außerhalb seines/r Produktionslandes/länder.

Keine Premiere bedeutet, dass der Film bereits in Deutschland öffentlich gezeigt wurde.

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Was mache ich, wenn ich eine Einladung zu einem anderen Festival bekomme?

Sollte sich der Premierenstatus Ihres Films nach der Einreichung ändern, weil Sie zu einem anderen Festival eingeladen wurden oder weil ein Ausstrahlungstermin ansteht, setzen Sie sich bitte mit unserem Programmteam in Verbindung. In Ausnahmefällen können wir den Entscheidungsprozess für einen Film beschleunigen, so dass Sie zwischen unserer Entscheidung und den anderen Optionen für Ihren Film abwägen können.

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Technische Anforderungen

Welche Art von Sichtungsdatei soll ich bei der Einreichung abgeben?

 

In unserem Einreichformular haben Sie die Möglichkeit einen Sichtungslink einzufügen. Ein passwortgeschützter Vimeo-Link bietet sich an.

Der Link muss bis zum 31.10.2023 verfügbar sein.

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Welche Sprachversion muss mein eingereichter Film haben?

Generell gilt natürlich, dass wir sehr gern Filme aller Sprachen sichten und beurteilen. Filme, deren Originalsprache nicht Deutsch oder Englisch ist, benötigen allerdings Untertitel auf Deutsch oder Englisch, damit wir sie sichten können.

Sollte Ihr Film ausgewählt werden, benötigt er in jedem Fall englische Untertitel.

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Kann ich einen Rohschnitt einreichen?

Ja, wir freuen uns, wenn Sie uns Ihren Rohschnitt anvertrauen möchten. Dabei sollten Sie berücksichtigen, dass wir selten genug Zeit haben, Filme in verschiedenen Versionen zu sichten. Deshalb empfehlen wir, dass Sie sich bei der Roh- oder Feinschnittversion, die Sie uns senden möchten, sicher fühlen sollten, dass dies die Version ist, die Ihre Vision gut repräsentiert. Im Einreichformular können Sie uns darüber informieren, welche Änderungen bis zur finalen Version noch vorgenommen werden sollen.

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Welches Vorführformat braucht mein Film, wenn er ausgewählt ist?

Für die Vorführung Ihres Films brauchen wir ein DCP oder ein HD Videofile, welches wir in ein DCP umwandeln können. Bei der Einreichung brauchen Sie noch kein Vorführformat parat haben – dies wird erst relevant, wenn Ihr Film ausgewählt ist.

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Auswahlprozess

Was passiert, nachdem ich die Einreichung abgesendet habe?

Nachdem Sie das Einreichformular abgesendet und bezahlt haben, werden die eingereichten Daten von unserem Programmteam geprüft. Sollte etwas fehlen oder unklar sein, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Wenn Sie also nichts von uns hören, ist Ihre Einreichung vollständig und bereit zur Sichtung.

Unser Auswahlteam sichtet Ihren Film und diskutiert ihn und alle anderen eingereichten Filme über einen Zeitraum von mehreren Wochen.

Sobald die Auswahl im August abgeschlossen ist, wird sich unser Programmteam mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen die Auswahlentscheidung mitteilen.

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An wen kann ich mich wenden, wenn sich etwas an meiner Einreichung ändert?

Sollte sich an Ihrer Einreichung etwas geändert oder sollte sich ein Fehler eingeschlichen haben, können Sie sich jederzeit mit unserem Programmteam (per E-Mail an programm [at] dok-leipzig [dot] de) in Verbindung setzen. Wir passen gern den Datensatz Ihres Films an.

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Wer entscheidet über meinen Film?

Für die Sichtung und Auswahl der Filme stellen wir in jedem Jahr ein Team aus erfahrenen Filmexpert*innen zusammen.

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Wann und wie erfahre ich, ob mein Film ausgewählt ist?

Wenn Sie Ihren Film bis zum 15.6.2023 eingereicht haben, erfahren Sie bis Ende August die Entscheidung unseres Auswahlteams.

Die Entscheidung wird per E-Mail an die Person gesendet, welche im Einreichformular als Kontakt angegeben wurde.

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Wie viele Filme werden ausgewählt?

Für DOK Leipzig 2023 werden wir rund 80 Filme in die Wettbewerbe einladen.

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Wenn mein Film im Vorjahr abgelehnt wurde, kann ich ihn nochmal einreichen?

Filme, die im Vorjahr eingereicht und abgelehnt wurde, können nicht nochmals eingereicht werden und werden automatisch disqualifiziert.

Bitte setzen Sie sich unbedingt mit unserem Programmteam in Verbindung, bevor Sie Ihren Film erneut einreichen, da er sonst automatisch disqualifiziert wird.

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Was geschieht mit meinem Film, wenn er abgelehnt wird?

Sollte Ihr Film abgelehnt werden, bleiben die grundlegenden Filminformationen zu Archiv- und Recherchezwecken in unserer Datenbank erhalten. Filmdateien und Sichtungslinks werden gelöscht.

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Wie findet DOK Leipzig 2023 statt?

Die 65. Festivalausgabe fand 2022 in den Leipziger Festivalkinos statt und wir konnten zahlreiche internationale Filmemacher*innen und Gäste in Leipzig begrüßen.

Wir planen die 66. Festivaledition vom 8. bis 15. Oktober 2023 in den Leipziger Kinos und Spielstätten.

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Sonstiges

Kann ich einen Hybridfilm einreichen?

 

Unbedingt und sehr gern! Filme, die dokumentarisches Erzählen und Animation verbinden, sind ganz natürlich schon immer ein Teil unserer Auswahl. Gern lassen wir uns auch auf Filme ein, die fiktionale und dokumentarische Elemente vereinen. Und natürlich berücksichtigen wir auch gern fiktionale Animationsfilme.

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Kann ich eine Serie einreichen?

Bisher haben wir keine gesonderte Sektion für Serienformate, was aber nicht heißt, dass wir Serien generell ablehnen. Setzen Sie sich gern mit unserem Programmteam in Verbindung – gemeinsam finden wir sicher eine gute Lösung.

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Ihre Frage ist nicht dabei?
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